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Giftige Substanzen in HolzschutzmittelnEinige Holzschutzmittel enthielten bis in die 90er Jahre die hochgiftigen Stoffe Lindan, PCP und DDT oder andere giftige Substanzen. Die fungizide (pilzabtötende) und insektizide (insektenbekämpfende) Wirkung dieser Stoffe ist mit vielen Nebenwirkungen verbunden. Lindan und DDT sind Nervengifte, die über die Haut aufgenommen werden können und akut Kopfschmerzen, Krämpfe, später Hautveränderungen hervorrufen können. Da die Substanz im Fettgewebe dauerhaft gespeichert bleibt, sind langfristig Leberschäden möglich. DDT ist in der Bundesrepublik seit 1972 und war in der DDR und für alliierte Einrichtungen in Deutschland seit 1990 verboten. PCP wird über die Haut aufgenommen. Starke Schweißausbrüche, hohes Fieber, Übelkeit und Bauchschmerzen sind akute Erscheinungen; chronische Folgen sind Leber und Nierenschäden, möglicherweise Krebs, fruchtschädigende Wirkungen und vermutlich Erbgutveränderungen. Für PCP (Pentachlorphenol) besteht nach der Gefahrstoffverordnung erst seit einigen Jahren ein absolutes Herstellungs- und Verwendungsverbot. Quelle: Fachtagung "Holzschutzmittel - Was nun?" des Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin am 11.04.2001
Bei Kontamination mit PCP greift die Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachorphenol (PCP) belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden - Fassung Oktober 1996- In Holzschutzmitteln lag PCP in der Regel gemeinsam mit dem Insektizid Lindan in einem Mengenverhältnis PCP Lindan von 10:1 vor, wobei im laufe der Jahre viele verschiedene Einzelprodukte vertrieben wurden. Der PCP- Gehalt von Holzschutzmitteln betrug in der Regel 5% mit möglichen Abweichungen nach unten und seltener nach oben. Quelle: PCP Richtlinie
Hylotox 59 Das Holzschutzmittel wurde 1959 im VEB Fettchemie Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) entwickelt und dann 1960 (laut DDR Holzschutzmittelverzeichnis) auf den DDR Markt gebracht. "Hylotox 59" enthielt 3,5% technisches DDT und 0,5% Lindan in einem Lösemittelgemisch. Über den gesamten Zulassungszeitraum von 1960 bis 1987 (Ausnahmegenehmigung bis Ende 1989, Restbestände durften nach dem Holzschutzmittelverzeichnis 1990 noch bis zum 30.06.1991 verbraucht werden!) blieben die Wirkstoffe gleich. Das Lösemittelgemisch wurde aber in seiner Zusammensetzung zeitweise variiert. Quelle: Achim Unger: Umweltschädliche Holzschutzmittel, Möglichkeiten der Dekontaminierung und Maskierung, in: RESTAURO 03/1998 www.Fraunhofer IRB baufachinformation.de/denkmalpflege.
Typische Holzschutzmittel der westlichen Bundesländer waren Produkte, deren Lasuren eine Kombination von PCP und Lindan enthielten. (Quelle: Bayrisches Landesamt für Umweltschutz)
Wie kann eine Kontamination mit Holzschutzmittel sicher festgestellt werden? Probenahme von Holz, Liegestaub für die qualitative (Art des Wirkstoffs) und quantitative (Höhe der Belastung in mg/kg) Analyse und Bestimmung in einem geeigneten Labor.
Gefährdung durch Staub Die Kontamination bezieht sich nicht nur auf das behandelte Holz, sondern auch auf die angefallenen und anfallenden Stäube. Die Hauptaufnahmepfade im menschlichen Körper sind Hautresorption, Verschlucken und Einatmen. Für den Arbeitsschutz beim Umgang mit Holzstaub gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung. Holzstäube sind Gefahrstoffe, da sie • zusammen mit Luftsauerstoff explosionsfähige Mischungen bilden können, • allergische Erkrankungen der Atemwege und der Haut auslösen können, • im Falle von Buche / Eiche Nasenschleimhautkrebs verursachen können und • im übrigen ein begründeter Verdacht auf krebserzeugendes Potential besteht. Quelle: Musterleitfaden zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 553 "Holzstaub" zum Schutz vor den Gefahren durch Holzstaub.
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tostmann Büro für Bauwerkerhaltung Berlin Fregestr.27A Tel. 030 850 75 616 |
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